Weiterbeschäftigung eines Jugendvertreters; Beamtenverhältnis auf Widerruf; Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst
Weiterbeschäftigung von Jugendvertretern; Auflösungsantrag des öffentlichen Arbeitgebers; Hilfsantrag auf Feststellung; Ersatzmitglied der Jugendvertretung; zeitweilige Verhinderung des ordentlichen Mitglieds
1. Im Rahmen des Art. 33 Abs. 5 GG verbleibt dem Gesetzgeber ein weiter Spielraum des politischen Ermessens, innerhalb dessen er die Versorgung der Beamten regeln und den besonderen Gegebenheiten, den ...