OLG Celle, Urteil vom 22.01.2020 - 14 U 150/19
Fundstelle
openJur 2020, 9615
  • Rkr:
Verfahrensgang
  • vorher: Az. 9 O 66/16

Der Anscheinsbeweis für ein Verschulden gem. § 10 StVO gilt solange auch gegenüber dem vom Fahrbahnrand einfahrenden Fahrer eines Linienbusses, bis dieser sein Vorrecht gem. § 20 Abs. 5 StVO bewiesen hat.


Parkplatzunfall; Rückwärtsfahrt; Anscheinsbeweis; keine Umsatzsteuer bei Vorsteuerabzugsberechtigung; Nutzungsentschädigung; Prüffrist des Versicherers


Haftungsverteilung der Schädiger eines Verkehrsunfalls im Innenverhältnis; Tätigkeit bei dem Betrieb des Kraftfahrzeugs


Anscheinsbeweis gegen den Auffahrenden bei Auffahrunfall; zur Haftungsverteilung zwischen Auffahrendem und entgegen § 4 Abs. 1 S. 2 StVO ohne zwingenden Grund stark Bremsendem


1. Kann ein Fahrzeug mit Überbreite, das bereits den Grünstreifen neben der Fahrbahn mitbenutzt, wegen Alleebäumen nicht noch weiter rechts fahren, ist ein der Überbreite geschuldetes gleichzeitiges Ü ...


Haftungsverteilung bei Kollision eines Fahrzeugs mit einem infolge eines vorangegangenen Unfalls (Erstunfall) liegengebliebenen Fahrzeugs (Zweitunfall); Schadensbemessung