OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 02.06.2006 - 20 W 224/06
Fundstelle
openJur 2012, 27637
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Örtlich zuständig für eine richterliche Entscheidung nach §§204,181,Abs. 4 LVwG SH ist dasjenige Amtsgericht , in dessen Bezirk die Freiheitsentziehung zu dem Zeitpunkt vollzogen wird, zu dem die Poli ...


richterliche Entscheidung; Fortdauer; Freiheitsentziehung; vollzogen; Zuständigkeitsbestimmung; polizeiliche; Ingewahrsamnahme; Amtsgericht, Polizei; örtliche; Zuständigkeit; zuständiges Gericht


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