Stattgebender Kammerbeschluss: Strafgerichtliche Verurteilung wegen Beleidigung (§ 185 StGB) unter verfehlter Annahme von Schmähkritik verletzt Betroffenen in Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) - zudem keine Abwägung der Grundrechtspositionen der Beteiligten - Gegenstandswertfestsetzung
Klarstellung verfassungsrechtlicher Maßgaben für strafrechtliche Verurteilungen wegen ehrbeeinträchtigender Äußerungen
Verletzung der Meinungsfreiheit durch fälschliche Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik