Zum Aufenthaltsverbot im öffentlichen Raum nach § 3 Abs. 1 CoronaVO BW (i.d.F. vom 27.03.2020) und zur Maskenpflicht in Fußgängerbereichen nach § 3 Abs. 1 Nr. 11 CoronaVO BW (i.d.F. vom 18.10.2020)
Rechtmäßigkeit einer Vollstreckungsmaßnahme; Gebührenerhebung für die Anwendung unmittelbaren Zwangs
Teilweise erfolgreiche Anträge auf Erlass einstweiliger Anordnungen wegen Protestcamps gegen den Ausbau der A 49