Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbotes bei nicht begründeter Abweichung von höchstrichterlicher Rspr - hier: sofortiges Anerkenntnis (§ 93 ZPO) bei Ergänzung einer ursprünglich unschlüssigen Klage - Gegenstandswertfestsetzung
a) Keine Obliegenheit des unterhaltsberechtigten Ehegatten, der die Erstattung der durch das begrenzte Realsplitting entstandenen Nachteile verlangen kann, diese steuerlichen Nachteile zu berechnen. b) Auch wer einen unschlüssigen Anspruch anerkennt, trägt die Verfahrenskosten.