BGH, Beschluss vom 16.01.2020 - V ZB 93/18
Fundstelle
openJur 2020, 3489
  • Rkr:
OLG Bremen
vom 29.05.2018 - 1 W 11/18
LG Bremen
vom 06.10.2017 - 4 O 989/17
OLG Dresden
vom 24.11.2017 - 4 W 928/17
BGH
vom 05.04.1973 - III ZR 67/72

Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbotes bei nicht begründeter Abweichung von höchstrichterlicher Rspr - hier: sofortiges Anerkenntnis (§ 93 ZPO) bei Ergänzung einer ursprünglich unschlüssigen Klage - Gegenstandswertfestsetzung


a) Keine Obliegenheit des unterhaltsberechtigten Ehegatten, der die Erstattung der durch das begrenzte Realsplitting entstandenen Nachteile verlangen kann, diese steuerlichen Nachteile zu berechnen. b) Auch wer einen unschlüssigen Anspruch anerkennt, trägt die Verfahrenskosten.


OLG Hamm
vom 23.01.2003 - 27 W 41/02