Bestimmte Vorbereitungshandlungen können den Eindruck der Voreingenommenheit eines Richters erwecken.
1. Ein nach Art. 142 GG prinzipiell geltendes Landesgrundrecht wird gemäß Art. 31 GG von einfachem Bundesrecht jedenfalls insoweit nicht verdrängt, als Bundes- und Landesgrundrecht einen bestimmten Ge ...