1. Die Veröffentlichung einer Gerichtsentscheidung kann, auch wenn eine Prozesspartei ohne großen Aufwand mithilfe anderer Informationen identifiziert werden kann und die Entscheidung damit nicht im d ...
Anforderungen an die Anonymisierung bei Urteilsveröffentlichungen
Die abdrängende Sonderzuweisung in § 23 Abs. 1 Satz 1 EGGVG - als Ausnahmevorschrift zu § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO - ist einschlägig, wenn sich eine Partei eines Zivilprozesses gegen die Veröffentlichung ...