1. Der Einwand, der Umfang der gerichtlichen Verfolgung von Wettbewerbsverstößen durch ein Unternehmen stehe außer Verhältnis zum Umfang der Geschäftstätigkeit dieses Unternehmens, begründet den Vorwu ...
Abhandenkommen einer Sache im Sinne von § 935 Abs. 1 BGB
Wettbewerbsrecht: Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs durch einen Mitbewerber zwecks Erlangung wirtschaftlicher Vorteile