BVerfG, Beschluss vom 20.05.2003 - 1 BvR 237/97
Fundstelle
openJur 2011, 118801
  • Rkr:

Nutzen nicht dauernd getrennt lebende Ehegatten sowohl die Hauptwohnung am Familiensitz als auch die aus beruflichen Gründen gehaltene Zweitwohnung gemeinsam, verstößt die Besteuerung der Zweitwohnung ...


Zu einem - hier verneinten - Ausschluss des Versorgungsausgleichs gemäß § 27 VersAusglG mit Blick auf behauptete Unterhaltspflichtverletzungen und schwere Vergehen seitens der Ehefrau.


Versorgungsausgleich: Ehezeitanteil in der Beamtenversorgung; Kürzung des Versorgungsausgleichs wegen wirtschaftlichen Ungleichgewichts


Versorgungsausgleich: Voraussetzungen der Herabsetzung bzw. des Ausschlusses wegen grober Unbilligkeit


Versorgungsausgleich, Ausübung des Kapitalwahlrechts, grobe Unbilligkeit


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