a) § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG räumt dem Beschwerdegericht auch in einem Betreuungsverfahren die Möglichkeit ein, von einer erneuten Anhörung des Betroffenen abzusehen. Dies setzt jedoch unter anderem ...
Betreuerbestellung: Voraussetzungen für Abweichen vom Betreuungswunsch des Betroffenen