BGH, Urteil vom 09.05.2019 - III ZR 388/17
Titel
Rückstau von Niederschlagswasser
Fundstelle
openJur 2019, 28118
  • Rkr:

Rechtsweg, Zulässigkeit, Zivilgericht, Verwaltungsgericht, mehrfache Begründung, prozessualer Anspruch


1. § 37 Abs. 1 Satz 2 WHG ist - wie einige seiner landesrechtlichen Vorgängerbestimmungen - einschränkend dahin auszulegen, dass jedenfalls solche Änderungen der Stärke oder Richtung des Wasserabfluss ...


OVG Mecklenburg-Vorpommern

Bauplanungs-, Bauordnungs- und StädtebauförderungsrechtNormenkontrolleBebauungsplan Nr. 18a "Wichmannsdorf" der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen


Begründeter öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruch, wenn fortdauernd die Straßenentwässerungspflicht verletzt und damit dem Anliegergrundstück wiederholt Abwasser bzw. Niederschlagswasser zugeführt wird.


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