Unfallversicherungsrecht
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Dienstreise - Fortbildung - sachlicher Zusammenhang - Handlungstendenz - eigenwirtschaftliche Tätigkeit - Freizeit, Unterhaltung und Erholung - Abendveranstaltung - Tagungsprogramm
1. Zur Anerkennung eines Unfallereignisses als Arbeitsunfall ist auch im Rahmen einer Dienstreise erforderlich, dass der Versicherte im Zeitpunkt des Unfallereignisses eine dem Beschäftigungsunternehm ...
Gesetzliche Unfallversicherung