BVerfG, Beschluss vom 25.02.2010 - 1 BvR 230/09
Fundstelle
openJur 2011, 119585
  • Rkr:

Luftfahrt - Wet Lease - Betriebsübergang


Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Absehen von der Vorlage ungeklärter unionsrechtlicher Fragen an den EuGH ohne nachvollziehbare Begründung verletzt Art 101 Abs 1 S 2 GG - hier: Berücksichtigung einer psychischen Erkrankung des Betroffenen im Auslieferungsverfahren auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls - Gegenstandswertfestsetzung


Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Bindungswirkung einer Flüchtlingsanerkennung durch Behörden eines EU-Mitgliedsstaates im Auslieferungsverfahren als ungeklärte unionsrechtliche Frage - hier: Verletzung des Art 101 Abs 1 S 2 GG durch Absehen von einer EuGH-Vorlage dieser Frage ohne nachvollziehbare Begründung - Gegenstandswertfestsetzung


Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die diskriminierende Preisgestaltung durch ein kommunales Freizeitbad


Öffentliches Recht Verfassungsrecht Verwaltungsrecht
Artt. 3 Abs. 1, 101 Abs. 1 Satz 2 GG

(Grenzen der Pflicht zur Vorlage von Rechtsfragen an den Europäischen Gerichtshof - Besteuerung von Erträgen aus sog. "schwarzen" Fonds mit Sitz im Drittland - Vereinbarkeit von § 18 Abs. 3 AuslInvestmG mit dem Unionsrecht)


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