Der Betriebsrat hat aus § 13 Abs. 2 Satz 1 EntgTranspG keinen Anspruch auf Überlassung von Entgeltlisten.
Bruttolohn- und Gehaltslisten, Anonymisierung
Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns
Einsichtsrecht in Bruttoentgeltlisten
Gesetzliche Regelung zur Verständigung im Strafprozess ist verfassungsgemäß – informelle Absprachen sind unzulässig