1. Auf den Rücktritt des Versicherungsnehmers von dem Lebens-/Rentenversicherungsvertrag gemäß § 8 Abs. 5 VVG a. F. ist die Bestimmung des § 176 VVG a. F. nicht anzuwenden; die Rückabwicklung erfolgt ...
Zur Berechnung des Bereicherungsanspruchs bei Rückabwicklung eines Versicherungsvertrages nach wirksam erhobenem Widerspruch (Anschluss an BGH Urteil vom 7. 5. 2014, IV ZR 76/11).