Prozesskostenhilfe - Berechnung des einzusetzenden Vermögens nach der Neufassung der BarbetrV - Abfindung im Kündigungsschutzprozess
Kapitallebensversicherung als Vermögen; Berechnung Schonvermögen
Prozesskostenhilfe; Kündigungsschutzprozess; Abfindung; Abhilfeentscheidung
Übersteigt eine gezahlte Abfindung das doppelte Schonvermögen nach § 90 Abs. 2 SGB XII, so ist der übersteigende Anteil als Vermögen nach § 115 ZPO zu berücksichtigen (BAG NZA 2006, 251).