LAG Köln, Beschluss vom 27.07.2018 - 9 Ta 114/18
Fundstelle
openJur 2019, 21852
  • Rkr:
Verfahrensgang
  • vorher: Az. 1 Ca 4556/17
ArbG Köln
vom 20.02.2018 - 1 Ca 4556/17

Prozesskostenhilfe - Berechnung des einzusetzenden Vermögens nach der Neufassung der BarbetrV - Abfindung im Kündigungsschutzprozess


LAG Hamm
vom 26.01.2018 - 5 Ta 561/17

Kapitallebensversicherung als Vermögen; Berechnung Schonvermögen


Prozesskostenhilfe; Kündigungsschutzprozess; Abfindung; Abhilfeentscheidung


LAG Köln
vom 23.04.2010 - 11 Ta 409/09

Erweiterter Schonbetrag bei Umzug des Arbeitnehmers


Arbeitsrecht

- Abfindung gehört zum Vermögen - Tilgung von Verbindlichkeiten


Arbeitsrecht
BAG
vom 24.04.2006 - 3 AZB 12/05

Übersteigt eine gezahlte Abfindung das doppelte Schonvermögen nach § 90 Abs. 2 SGB XII, so ist der übersteigende Anteil als Vermögen nach § 115 ZPO zu berücksichtigen (BAG NZA 2006, 251).


Arbeitsrecht