Verfahrensrecht: Wiedereinsetzung in versäumte Berufungsfrist nach teilweiser Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Keine Stromsteuerentstehung für in einem Versorgungsnetz entstandene Umspann- und Leitungsverluste
a) Ein Objektnetzbetreiber im Sinne des § 110 Abs. 1 Nr. 2 EnWG in der bis zum 3. August 2011 geltenden Fassung ist im Rahmen des Belastungsausgleichs nach § 9 KWKG wie ein Letztverbraucher zu behand ...