Zur Zuverlässigkeit des Dauerkennzeichennehmens bei Fehlverhalten seiner Mitarbeiter
1. Der Kennzeicheninhaber muss seine roten Kennzeichen vor dem Zugriff unberechtigter Dritter geschützt aufzubewahren. Besondere Sicherheitsvorkehrungen gegenüber bisher zuverlässigen Mitarbeitern und ...
rotes Kennzeichen; Widerruf; Zuverlässigkeit; Dokumentationspflichten; Fahrtenverzeichnis; Fahrzeugscheinheft; Gesamtbetrachtung