OLG Hamm, Beschluss vom 25.10.2016 - 4 Ws 313/16
Fundstelle
openJur 2019, 16553
  • Rkr:
Verfahrensgang
  • vorher: Az. V-1 StVK 86/15

Stattgebender Kammerbeschluss: Unbegründete Versäumung der Überprüfungsfrist des § 67e Abs 2 StGB hinsichtlich einer Unterbringung in der Sicherungsverwahrung verletzt Betroffenen in Grundrechten aus Art 2 Abs 2 S 2 GG und Art 104 Abs 1 GG - Gegenstandswertfestsetzung


Die Entscheidung über die Fortdauer einer stationären Maßregel muss innerhalb der Fristen des § 67e Abs. 2 StGB schriftlich zu den Akten gelangen. Eine nur mündliche Beschlussfassung genügt nicht. Ei ...


1. Der Zweck der mündlichen Anhörung des Verurteilten gem. § 454 Abs. 1 S. 3 StPO liegt in der Gewährung rechtlichen Gehörs und darin, den Sachverhalt zu ermitteln sowie sich einen unmittelbaren und a ...


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