Klage auf Abgabe einer Willenserklärung; Auslegung einer Rückkehrzusage
1. Durch Art. 140 GG sind die Länder gehindert, die Kirchen in ihrer Freiheit stärker zu beschränken, als es nach Bundesverfassungsrecht zulässig ist. 2. Das Bundesverfassungsgericht ist an die Aus ...