OLG Hamm, Beschluss vom 20.07.2017 - 3 Ws 226/17
Fundstelle
openJur 2019, 14662
  • Rkr:
Verfahrensgang
  • vorher: Az. IV StVK 4/17
KG
vom 14.06.1999 - 5 Ws 365/99

Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Unbegründete Versäumung der Überprüfungsfrist des § 67e Abs 2 StGB hinsichtlich einer Unterbringung in der Sicherungsverwahrung verletzt Betroffenen in Grundrechten aus Art 2 Abs 2 S 2 GG und Art 104 Abs 1 GG - Gegenstandswertfestsetzung


Stattgebender Kammerbeschluss: Unbegründete Versäumung der Überprüfungsfrist des § 67e Abs 2 StGB hinsichtlich einer Unterbringung in der Sicherungsverwahrung verletzt Betroffenen in Grundrechten aus Art 2 Abs 2 S 2 GG und Art 104 Abs 1 GG - Gegenstandswertfestsetzung


1. Der Zweck der mündlichen Anhörung des Verurteilten gem. § 454 Abs. 1 S. 3 StPO liegt in der Gewährung rechtlichen Gehörs und darin, den Sachverhalt zu ermitteln sowie sich einen unmittelbaren und a ...


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