BGH, Urteil vom 30.03.2004 - VI ZR 163/03
Fundstelle
openJur 2012, 55817
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Gesetzliche Unfallversicherung für Schüler: Haftungsprivilegierung des Schulträgers bei Verletzungen eines Grundschulkindes während einer Unterrichtspause auf dem Schulhof


Gesetzliche Unfallversicherung für Schüler: Haftungsprivilegierung des Schulträgers bei Verletzungen eines Grundschulkindes während einer Unterrichtspause auf dem Schulhof


Schülerunfall durch Schubserei im Bus: Verschuldenshaftung von Fahrer und Halter des Busses; Eingreifen der Regeln des gestörten Gesamtschuldnerausgleichs