(Bestimmung der Differenzvergütung im Sinne des § 42 Abs. 2 S. 2 GKG im Hinblick auf abschmelzende Besitzstandszulagen)
In Fällen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bleibt es den Tarifvertragsparteien vorbehalten, den Tarifvertrag an die veränderten Verhältnisse anzupassen. Der Wegfall der Geschäftsgrundlage lässt die ...
Schmerzensgeldanspruch wegen Mobbings - tarifliche Ausschlussfrist - Geltung kraft arbeitsvertraglicher Bezugnahme - kein Verstoß gegen § 202 Abs 1 BGB
Schmerzensgeld - Entschädigung - angestellter Wissenschaftler - fehlerhafte Datenbank einer Universitätsklinik
Unzulässige Berufung - Anforderungen an die Berufungsbegründung
AGB-Kontrolle - einzelvertragliche Ausschlussfrist