Antragsteller in einem abstrakten Normenkontrollverfahren nach Landesverfassungsrecht können eine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) rügen.
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Gericht gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verstößt, wenn es einen Rechtsentscheid nicht einholt, obwohl dies geboten wäre.
1. Die Regeln des Diplomatenrechts stellen eine in sich geschlossene Ordnung, ein sog self-contained régime dar, das die möglichen Reaktionen auf Mißbräuche der diplomatischen Vorrechte und Immunitäte ...
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