BVerfG, Beschluss vom 24.03.2001 - 1 BvQ 13/01
Fundstelle
openJur 2011, 118687
  • Rkr:

Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung kann nicht durch Richterrecht beschränkt werden, das gegen das Analogieverbot des Art. 103 Abs. 2 GG verstößt.


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