Fehlerfreiheit einer Rechtsbehelfsbelehrung mit dem Hinweis, dass die Klage "in deutscher Sprache abgefasst" sein muss
Rechtsbehelfsbelehrung:"Die Klage muss in deutscher Sprache abgefasst sein"; Behandelbarkeit von Diabetes in Togo
(Keine) Verfolgung von unverfolgt ausgereisten Syrern durch den syrischen Staat bei Rückkehr
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch PKH-Versagung bei unzureichender Begründung fehlender Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung - bei gleichzeitigem Beschluss über PKH-Antrag und Eilrechtsschutzbegehren ggf gesonderte Begründung des PKH-Antrags erforderlich
(Keine) Versäumung der Antragsfrist;Unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung:ausdrücklicher Hinweis auf schriftliche Klageerhebung in der englischen Übersetzung;Fehlen des Hinweises auf Klageerhebung zur Nie ...