Widerruf eines Darlehens
1. Nach § 492 Abs. 2 BGB i.V.m. Art. 247 § 6 Abs. 1 Nr. 5 EGBGB i. d. F. v. 13.06.2014-20.03.2016 ist der Verbraucher - vorliegend im Rahmen eines finanzierten Kraftfahrzeugkaufs - über die Möglichkei ...