1. Ist der geschiedene Ehegatte nach Durchführung des Versorgungsausgleichs verstorben, richtet sich das Verfahren auf Abänderung gegen die Erben, die als Antragsgegner hinzuzuziehen sind. 2. Das A ...
Bewertung eines gesetzlichen Rentenanrechts nach Versterben
(Zulässigkeit einer Abänderung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs)
Anwendbarkeit von § 31 Abs. 1 S. 2 VersAusglG im Verfahren nach § 51 VersAusglG
Anwendung von § 31 VersAusglG nur bei insgesamt den Antragsteller begünstigenden Abänderungsentscheidung unter Lebenden
1. Bei einem Verfahren auf Abänderung einer Entscheidung zum Versorgungsausgleich nach dem bis zum 31.08.2009 geltenden Recht durch den überlebenden - insgesamt ausgleichspflichtigen - Ehegatten gemäß ...