BGH, Beschluss vom 09.05.2018 - XII ZB 47/17
Fundstelle
openJur 2018, 5934
  • Rkr:

Erwirbt ein Kind aufgrund Anerkennung der Vaterschaft durch einen Deutschen nach § 4 Abs. 1 Satz 2 StAG die deutsche Staatsangehörigkeit, führt das Kind - vorbehaltlich einer abweichenden Rechtswahl d ...


Zur Erstreckung der Rechtswahl nach Art. 10 Abs. 3 EGBGB auf den Vatersnamen russischen Rechts (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 8. Dezember 2021 - XII ZB 60/18, FamRZ 2022, 421).


Familien- und Betreuungsrecht Zivilrecht

Die Rechtswahl nach Art. 10 Abs. 3 EGBGB erfasst auch den Vatersnamen bulgarischen Rechts.


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