Der Vermieter ist berechtigt, innerhalb eines Mieterhöhungsverfahrens nach §§ 558 ff. BGB sein formell ordnungsgemäßes vorprozessuales Erhöhungsverlangen (§ 558a BGB) nachträglich - etwa mit Erhebung ...
Wohnraummiete: Formelle Anforderungen an ein Mieterhöhungsverlangen mit Bezugnahme auf einen Mietspiegel