Eine schriftliche Vereinbarung, nach der Parteien einen Umbauzuschlag von 0% vereinbaren, steht den Regelungen von § 35 Abs. 1 Satz 2 HOAI 2009 und § 6 Abs. 2 Satz 4 HOAI 2013 nicht entgegen.
Makleralleinauftrag
Handschriftliche Eintragungen in AGB-Formulare führen nicht unbedingt zu einer Individualvereinbarung