BVerfG, Beschluss vom 16.03.2006 - 2 BvR 170/06
Fundstelle
openJur 2011, 119003
  • Rkr:

Fortdauer der Untersuchungshaft über einen Zeitraum von sechs Monaten hinaus wegen Undurchführbarkeit der Hauptverhandlung aufgrund der COVID-19-Pandemie


Strafverfahren: Verschiebung einer Hauptverhandlung in einer Haftsache zum Schutz vor den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie


Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Anordnung von Untersuchungshaft ohne hinreichende Begründung zu Tatverdacht und Haftgründen verletzt Freiheitsgrundrecht des Betroffenen (Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 GG) - Gegenstandswertfestsetzung


Stattgebender Kammerbeschluss: Fortdauer bereits lang andauernder Untersuchungshaft ohne hinreichende Rechtfertigung verletzt Betroffenen in Grundrecht aus Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 GG - zur erhöhten Begründungstiefe bei Haftfortdauerentscheidungen - Gegenstandswertfestsetzung


VerfGH für das Land Nordrhein-Westfalen

•1. Der Umfang einer erhobenen Rüge ist durch eine sachgerechte Auslegung des Beschwerdevorbringens im Hinblick auf das bei unbefangener Betrachtung erkennbare Begehren des Beschwerdeführers zu ermitt ...


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