Sozialgerichtliches Verfahren - Untätigkeitsklage - Nichtbescheidung eines Antrags auf Vornahme eines Verwaltungsakts - Handlungsunfähigkeit des Antragstellers - Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - wirksame Antragstellung - Kenntnisgrundsatz - Hilfe zum Lebensunterhalt
a) Für welchen Aufgabenkreis ein Betreuungsbedarf besteht, ist aufgrund der konkreten, gegenwärtigen Lebenssituation des Betroffenen zu beurteilen. Dabei genügt es, wenn ein Handlungsbedarf in dem bet ...