BGH, Beschluss vom 16.03.2017 - V ZR 170/16
Fundstelle
openJur 2018, 2472
  • Rkr:

a) Beruft sich der auf Herausgabe verklagte Besitzer auf den Erwerb des Eigentums durch Ersitzung, trägt der frühere Besitzer der Sache die Beweislast für die Voraussetzungen des § 937 Abs. 2 BGB a ...


Es ist mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unvereinbar, einem Subventionsempfänger (hier: Grundstückskäufer) Bindungen aufzuerlegen, die er ohne zeitliche Begrenzung und damit auch einhalten mus ...


Zivilrecht
§ 242 BGB; Art. 20 Abs. 3 GG

Eigentumswohnungskauf: Offenbarungspflicht des Verkäufers hinsichtlich einer zu geringen Dachdämmung


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