1. Eine Streitwertermäßigung nach § 12 Abs. 4 UWG setzt voraus, dass der Partei durch die Kostenlast die Insolvenz drohen würde; der Antragsteller hat seine Vermögens- und Einkommensverhältnisse umfas ...
Bestimmtheit; Unterlassungsantrag; Elektrogeräte; Ausstellen; Kartonverpackung; Verkaufslokal