1. Das Gebot der Gesetzesbestimmtheit gilt (Art. 103 Abs. 2 GG) auch für die Strafandrohung. Strafe als missbilligende hoheitliche Reaktion auf schuldhaftes kriminelles Unrecht muss in Art und Maß dur ...
Zur hinreichenden Bestimmtheit von Straftatbeständen auf dem Gebiet des Umweltschutzes (hier: § 327 Abs. 2 Nr. 1 StGB).
1. Von der Festsetzung einer öffentlichen Straße in einem Bebauungsplan werden die Eigentümer der Anliegergrundstücke in ihrer Rechtsstellung gegenüber Verkehrslärmimmissionen unmittelbar betroffen. ...
Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung kann nicht durch Richterrecht beschränkt werden, das gegen das Analogieverbot des Art. 103 Abs. 2 GG verstößt.