BVerfG, Beschluss vom 09.12.2004 - 2 BvR 930/04
Fundstelle
openJur 2011, 118824
  • Rkr:
BVerfG
vom 17.12.1969 - 2 BvR 23/65
BVerfG
vom 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

1. Das Gebot der Gesetzesbestimmtheit gilt (Art. 103 Abs. 2 GG) auch für die Strafandrohung. Strafe als missbilligende hoheitliche Reaktion auf schuldhaftes kriminelles Unrecht muss in Art und Maß dur ...


Zur hinreichenden Bestimmtheit von Straftatbeständen auf dem Gebiet des Umweltschutzes (hier: § 327 Abs. 2 Nr. 1 StGB).


BVerfG
vom 11.11.1986 - 1 BvR 713/83
BVerfG
vom 22.06.1988 - 2 BvR 234/87

1. Von der Festsetzung einer öffentlichen Straße in einem Bebauungsplan werden die Eigentümer der Anliegergrundstücke in ihrer Rechtsstellung gegenüber Verkehrslärmimmissionen unmittelbar betroffen. ...


Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung kann nicht durch Richterrecht beschränkt werden, das gegen das Analogieverbot des Art. 103 Abs. 2 GG verstößt.


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