BVerfG, Beschluss vom 09.12.2004 - 2 BvR 930/04
Fundstelle
openJur 2011, 118824
  • Rkr:

1. Erkennt das Tatgericht auf Jugendstrafe, ist es deswegen nicht aus Rechtsgründen gehindert, daneben die Auflage der Schadenswiedergutmachung als selbständiges Zuchtmittel gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2, § ...


VerfG des Landes Brandenburg
Zitate22
Referenzen0
Schlagworte