BGH, Urteil vom 26.10.2018 - V ZR 143/17
Fundstelle
openJur 2018, 1028
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Öffentliche Belange, namentlich Umweltschutz, sind bei der Beurteilung der Wesentlichkeit i. S. d. § 906 Abs. 1 S. 1 BGB zu berücksichtigen.


Bindung der Zivilgerichte an ein rechtskräftiges verwaltungsgerichtliches Urteil


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