BGH, Beschluss vom 15.03.2005 - 2 StR 320/04
Fundstelle
openJur 2012, 58461
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1. Ein Verfahrenshindernis ist nur in besonderen Ausnahmefällen anzunehmen. Eine rechtsstaatswidrige Verzögerung des Verfahrens von etwa drei Jahren im Berufungsrechtszug bei einer Gesamtdauer bis zum ...