BGH, Beschluss vom 15.08.2018 - XII ZB 370/17
Fundstelle
openJur 2018, 431
  • Rkr:

Der Vorsorgebevollmächtigte ist nicht berechtigt, im eigenen Namen gegen einen die Betreuung anordnenden Beschluss Beschwerde einzulegen.


Familien- und Betreuungsrecht Zivilrecht
§ 1896 Abs. 2 Satz 2 BGB; §§ 59 Abs. 1, 303 Abs. 4 FamFG

Unterbringungssache: Anwesenheit des Betreuers und des Verfahrenspflegers bei der persönlichen Anhörung des Betroffenen; Übergabe des Sachverständigengutachtens an den Verfahrenspfleger; vorrangige Aufgabe des Verfahrenspflegers


Zitate12
Referenzen0
Schlagworte