Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Unterlassen einer Anhörung der Betroffenen in einem Unterbringungsverfahren gem § 322 FamFG iVm § 283 Abs 3 S 2 FamFG
Prozesskostenhilfe; Streitsache mit grenzüberschreitendem Bezug