BGH, Beschluss vom 18.07.2017 - EnVR 35/16
Fundstelle
openJur 2018, 3501
  • Rkr:
OLG Düsseldorf
vom 29.06.2016 - 3 Kart 95/15

Das Mindestentgelt nach § 19 Abs. 2 Satz 4 StromNEV a.F. bestimmt sich nach den tatsächlichen Benutzungsstunden, auch wenn der Netznutzer von der in den Leitlinien der Bundesnetzagentur eröffneten Mög ...


Energierecht
§ 19 Abs. 2 Satz 4 StromNEV

Bei der Bemessung von individuellen Netzentgelten nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV ist allein der Leistungspreis, nicht aber auch der Arbeitspreis zu reduzieren.


Energierecht
§ 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV
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