BGH, Urteil vom 26.06.2018 - VI ZR 285/17
Fundstelle
openJur 2018, 165
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Zur Umkehr der Beweislast hinsichtlich der Kausalität grober Behandlungsfehler (hier: Unterlassen der therapeutischen Information) und zum Zurechnungszusammenhang unter Schutzzweckgesichtspunkten.