Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung kann nicht durch Richterrecht beschränkt werden, das gegen das Analogieverbot des Art. 103 Abs. 2 GG verstößt.
1. Über die Grenzen der Nachprüfung gerichtlicher Entscheidungen durch das Bundesverfassungsgericht. 2. Die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs ist unzulässig, wenn sie in einer auf andere G ...