Das Wahlprüfungsverfahren ist ausschließlich dazu bestimmt, die ordnungsgemäße Zusammensetzung des Bundestages zu gewährleisten. Die Beschwerde nach § 48 BVerfGG kann daher nur auf solche Wahlfehler ...
1. Ein Verfahren nach § 13 Nr. 8 BVerfGG ist unzulässig, wenn eine andere Bestimmung die Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts ohne Vorbehalt begründet. 2. a) Das Bundesverfassungsgericht hat ...