1. Das Grundrecht des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG ist ein Individualgrundrecht. Nur derjenige kann es in Anspruch nehmen, der selbst -- in seiner Person -- politische Verfolgung erlitten hat; dabei steht ...
1. Politische Verfolgung im Sinne von Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG ist grundsätzlich staatliche Verfolgung. 2. Eine Verfolgung ist dann eine politische, wenn sie dem Einzelnen in Anknüpfung an seine po ...