1. Die Vorschrift des § 80 Abs. 4 BVerfGG ist nicht anzuwenden, wenn die Vorlage eines Gerichtes gemäß Art. 100 Abs. 1 GG, § 80 Abs. 1 BVerfGG vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes ...
1. Auch wenn -- wie im BVG -- in Anknüpfung an zurückliegende Verhältnisse nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes gesetzlich neue Ansprüche geschaffen werden, muß die durch Art. 3 Abs. 2 GG gebotene ...