Es gibt keinen Rechtssatz, der verbietet, in einer Verordnung Vorschriften oder Teile einer Vorschrift unberührt zu lassen, wenn andere Vorschriften oder Teile von ihnen auf Grund einer neuen Ermächti ...
Zur Auslegung des Art. 3 Abs. 1 GG.
1. Die Gesetzgebungskompetenz aus Art. 134 Abs. 4 GG umfaßt auch die Regelung der Passiven des Deutschen Reiches. 2. Die Grundsätze für den Inhalt dieser Regelung ergeben sich aus der Natur des zu ...