BVerfG, Beschluss vom 18.06.2003 - 2 BvR 383/03
Fundstelle
openJur 2011, 118804
  • Rkr:
VerfGH für das Land Nordrhein-Westfalen

Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung (§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG) - begründete Selbstablehnung eines Verfassungsrichters - langjährige freundschaftliche Beziehung zu Verfahrensbeteiligten als Ablehnungsgrund


Befangenheit des Richters; Rechtsauffassung


Beschluss über Selbstablehnung eines Richters: Parallelentscheidung


Beschluss über Selbstablehnung eines Richters: Parallelentscheidung


Beschluss über Selbstablehnung eines Richters: Parallelentscheidung


Beschluss über Selbstablehnung eines Richters: Parallelentscheidung


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