Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung (§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG) - begründete Selbstablehnung eines Verfassungsrichters - langjährige freundschaftliche Beziehung zu Verfahrensbeteiligten als Ablehnungsgrund
Befangenheit des Richters; Rechtsauffassung
Beschluss über Selbstablehnung eines Richters: Parallelentscheidung
Beschluss über Selbstablehnung eines Richters: Parallelentscheidung
Beschluss über Selbstablehnung eines Richters: Parallelentscheidung
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